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Grundversorgung Aachen: Strom und Gas – Kündigung und Tarifwechsel

Veröffentlicht: 12. August 2026

Wer in Aachen eine neue Wohnung bezieht oder vergisst, sich rechtzeitig um einen passenden Strom- oder Gastarif zu kümmern, steht nicht im Dunkeln. Das Energiewirtschaftsgesetz stellt sicher, dass jeder Haushalt zuverlässig mit Energie versorgt wird. Doch Vorsicht: Dieser Schutz ist oft mit hohen Kosten verbunden. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Grundversorgung in Aachen, die gesetzlichen Kündigungsfristen und wie Sie einfach in einen günstigeren Tarif wechseln können.

Was bedeutet Grundversorgung?

Unter der Grundversorgung versteht man die gesetzliche Pflicht von Energieversorgungsunternehmen, Haushaltskunden im Rahmen der allgemeinen Bedingungen und Preise mit Strom und Gas zu beliefern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Ein Haushaltskunde ist per Definition jeder Endverbraucher, der Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zweck bezieht.

Der Vertrag über die Grundversorgung kommt automatisch zustande, sobald Sie in einer Wohnung Strom oder Gas verbrauchen (konkludentes Handeln), ohne dass Sie explizit einen Vertrag mit einem bestimmten Anbieter unterzeichnet haben.

Gegenüberstellung: Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sondervertrag

Es wird rechtlich streng zwischen verschiedenen Vertragsarten unterschieden. Jede Form hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Flexibilität und Preisgestaltung. Die folgende Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht:

MerkmalGrundversorgungErsatzversorgungSondervertrag
ZustandekommenAutomatisch durch Stromentnahme/Gasschnitt (konkludent) oder förmliche Anmeldung.Automatisch bei fehlendem Liefervertrag (z.B. nach einer Anbieterinsolvenz).Durch aktiven Abschluss eines Tarifs (z. B. Ökostrom) online oder schriftlich.
VertragslaufzeitUnbefristet, keine feste Mindestlaufzeit.Auf maximal 3 Monate begrenzt (gesetzlich geregelt).Häufig 12 bis 24 Monate feste Laufzeit.
KündigungsfristJederzeit 2 Wochen (§ 20 StromGVV / GasGVV).Keine Frist. Jederzeit fristlos durch neuen Vertrag beendbar.Meist 1 Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
PreisentwicklungÖffentlich bekanntgegeben, oft teurer als Sondertarife des gleichen Anbieters.Gesondert kalkuliert, oft tagesaktuelle Preisschwankungen.Oft günstiger, häufig mit fester Preisgarantie während der Laufzeit.

Wer ist Grundversorger in Aachen?

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist der Grundversorger dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung erfolgt alle drei Jahre durch den zuständigen Netzbetreiber.

Für das Stadtgebiet Aachen ist die STAWAG (Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG) der festgestellte Grundversorger für Strom und Gas. Der zuständige Netzbetreiber, der die Netzinfrastruktur verwaltet und Störungen behebt, ist die Regionetz GmbH, ein Tochterunternehmen der STAWAG.

Wichtiger Hinweis zur Städteregion Aachen: Durch den Zusammenschluss der enwor GmbH mit der STAWAG hat sich das Versorgungsgebiet ausgeweitet. In weiten Teilen der umliegenden Kommunen (wie Herzogenrath, Alsdorf, Stolberg, Eschweiler und Würselen) fungiert nun ebenfalls die STAWAG als Grundversorger. Dennoch sollten Sie vor dem Wechsel stets prüfen, welcher Netzbetreiber und Grundversorger explizit für Ihre Postleitzahl eingetragen ist.

Wie kann man die Grundversorgung kündigen?

Die Kündigung der Grundversorgung ist verbraucherfreundlich und einfach gestaltet. Nach § 20 Abs. 1 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) beträgt die Kündigungsfrist einheitlich zwei Wochen.

Hierbei sind folgende Punkte wichtig:

  • Textform erforderlich: Die Kündigung muss nicht zwingend per handschriftlichem Brief erfolgen. Eine Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein Online-Kündigungsformular des Versorgers) ist ausreichend und rechtlich bindend.
  • Automatischer Wechselprozess: Wenn Sie zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln, müssen Sie die Kündigung in der Regel nicht selbst durchführen. Ihr neuer Anbieter übernimmt diesen Schritt im Zuge des Wechselantrags als kostenfreien Service für Sie. Der Wechselprozess läuft vollautomatisch im Hintergrund ab.
  • Sonderkündigung bei Auszug: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, können Sie die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen zum Auszugstermin kündigen, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.

Welche Angaben werden für einen Wechsel benötigt?

Wenn Sie aus der teuren Grundversorgung in einen günstigeren Sondertarif wechseln möchten, ist der Aufwand minimal. Sie müssen keine Leitungen umbauen lassen, und die physische Versorgung ist während des Übergangs gesetzlich lückenlos garantiert. Folgende Angaben sollten Sie bereithalten:

  1. Persönliche Daten: Vollständiger Name und Geburtsdatum des Vertragspartners.
  2. Lieferanschrift: Ihre genaue Adresse in Aachen (ggf. mit Angabe des Stockwerks).
  3. Zählernummer: Die Nummer Ihres Strom- oder Gaszählers. Diese finden Sie direkt auf dem Gehäuse des Zählers (oft im Keller oder Flur) sowie im Übergabeprotokoll Ihrer Wohnung.
  4. Aktueller Zählerstand: Der Zählerstand am Tag des Wechsels oder der Schlüsselübergabe.
  5. Geschätzter Jahresverbrauch: In Kilowattstunden (kWh). Einen Richtwert finden Sie auf alten Rechnungen. Falls Sie diese nicht zur Hand haben (z. B. bei Erstbezug), können Sie sich an Durchschnittswerten orientieren (z. B. ca. 1.500 kWh für einen Single-Haushalt oder 3.500 kWh für eine Familie).
  6. Wunschtermin: Das Datum, an dem die Belieferung durch den neuen Anbieter starten soll.

Grundversorgung beim Umzug nach Aachen

Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, um die Energiekosten auf den Prüfstand zu stellen. Wenn Sie in Aachen Strom oder Gas nutzen, ohne sich vorher anzumelden, rutschen Sie automatisch in den Grundversorgungstarif der STAWAG.

Um unnötige Ausgaben von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie bereits vier bis sechs Wochen vor dem Umzugstermin Tarife vergleichen und die Anmeldung anstoßen. In unserem ausführlichen Umzugs-Ratgeber für Aachen haben wir eine praktische Checkliste und wichtige gesetzliche Regelungen (wie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Umzug nach § 41b EnWG) für Sie zusammengefasst.

Strom- und Gastarife in Aachen vergleichen

Durch den Wechsel aus der Grundversorgung in einen optimierten Sondervertrag können Haushalte in Aachen jährlich mehrere hundert Euro sparen. Da die Preise der Grundversorgung im Vergleich zu alternativen Anbietern meist höher angesetzt sind, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.

Nutzen Sie unsere kostenfreien und neutralen Vergleichswerkzeuge:

Haben Sie Fragen zum Wechselprozess oder benötigen Hilfe bei der Kündigung Ihres alten Vertrages? Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne unverbindlich.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Komme ich automatisch in die Grundversorgung?

Ja. Wenn Sie in eine Wohnung oder ein Haus in Aachen einziehen und Strom oder Gas verbrauchen (z. B. durch Einschalten des Lichts), ohne vorher einen eigenen Vertrag abgeschlossen zu haben, kommt der Grundversorgungsvertrag automatisch durch die Entnahme von Energie zustande. Das ist gesetzlich in § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

Ein Grundversorgungsvertrag hat keine feste Laufzeit und kann jederzeit mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Dies ist in § 20 Abs. 1 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) verankert. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung ist ein unbefristetes Versorgungsverhältnis für Haushaltskunden. Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Notversorgung, die einspringt, wenn ein Energiebezug nicht eindeutig einem Liefervertrag zugeordnet werden kann (z. B. bei einer plötzlichen Insolvenz des vorherigen Anbieters). Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. In dieser Zeit kann sie ohne Einhaltung einer Frist jederzeit durch den Abschluss eines neuen Vertrags beendet werden.

Kann ich jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie diese mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und zu einem anderen Tarif oder Anbieter wechseln. Beim regulären Wechsel übernimmt in der Regel Ihr neuer Anbieter die Kündigung beim Grundversorger als Serviceleistung.

Welche Daten brauche ich für einen Anbieterwechsel?

Für einen reibungslosen Wechsel benötigen Sie Ihren vollständigen Namen, die Lieferanschrift in Aachen, die Zählernummer (zu finden auf Ihrem Strom- oder Gaszähler bzw. im Übergabeprotokoll), den aktuellen Zählerstand sowie Ihren geschätzten Jahresverbrauch. Wenn Sie bereits bei einem alternativen Anbieter sind, ist auch die Angabe der bisherigen Kundennummer hilfreich.


Verbraucher- und Regulierungsportale

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Die gesetzlichen und tariflichen Bedingungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vertragsdetails direkt bei Ihrem jeweiligen Grundversorger. Zuletzt geprüft: August 2026.